Jährlicher TÜV für ältere Autos scheint vom Tisch zu sein

Der Rat der EU hat seine Position zu den überarbeiteten Vorschriften für Fahrzeugüberprüfungen und die Registrierung von Fahrzeugdaten festgelegt. Die Verkehrsminister einigten sich auf eine gemeinsame Haltung zum sogenannten Roadworthiness Package, das eine Aktualisierung der EU-Standards für regelmäßige Fahrzeugprüfungen, technische Straßenkontrollen und die elektronische Erfassung relevanter Fahrzeugdaten vorsieht.

Transportminister Thomas Danielsen betonte, dass mit der erzielten Einigung eine Modernisierung der Vorgaben erreicht werde, ohne die Verwaltungsbelastung unnötig zu erhöhen. Das Paket umfasst zwei Gesetzesvorschläge, die auf eine Überarbeitung von drei Richtlinien abzielen: der Richtlinie zu periodischen technischen Untersuchungen, der Richtlinie zu Straßenkontrollen von Nutzfahrzeugen sowie der Richtlinie zu Fahrzeugregistrierungsdokumenten.

Ziel der Vorschläge ist es, die Verkehrssicherheit in der EU weiter zu erhöhen. Dafür sollen Prüfverfahren vereinheitlicht, neue Methoden zur Emissionsmessung – darunter NOx und Partikelzahl – eingeführt und Manipulationen wie Tachomanipulation oder Eingriffe an Abgasreinigungssystemen besser erkannt werden. Zudem soll die digitale Speicherung und der Austausch von Fahrzeugdaten verbessert werden, um Behörden eine zuverlässigere Kontrolle zu ermöglichen.

Untersuchungsintervalle bleiben unverändert

In seiner Position berücksichtigt der Rat die zu erwartenden Zusatzkosten für Fahrzeughalter und verweist darauf, dass neue NOx-Testverfahren noch nicht flächendeckend einsatzbereit sind. Wichtige Punkte der Ratsposition sind:

- Der Umfang der Prüfungen und die Mindestuntersuchungsintervalle bleiben unverändert. Der Vorschlag, ältere Fahrzeuge jährlich statt zweijährlich zu prüfen, wird nicht übernommen. Motorräder bleiben weiterhin ausgenommen.

- Für leichte Nutzfahrzeuge wird die Einbindung in Straßenkontrollen ausgeweitet. Der Rat setzt auf neue Messverfahren für Stickoxide und Partikel, die perspektivisch auch durch Fernerkennung im Straßenverkehr ergänzt werden können.

- Fahrer sollen die Möglichkeit erhalten, ein befristetes Prüfzertifikat in einem anderen Mitgliedstaat zu erwerben. Dieses gilt sechs Monate und soll eine Weiterfahrt ermöglichen, bevor die reguläre Untersuchung im Heimatland erfolgt.

- Mit dieser Einigung kann der Rat in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten, sobald das Parlament seine eigene Position verabschiedet hat. Ein finaler Text entsteht erst im anschließenden Trilogverfahren.

Positive Reaktionen vom ADAC

Vor diesem Hintergrund bewertet der ADAC die Ratsbeschlüsse überwiegend positiv. Besonders begrüßt der Club, dass die jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge nicht weiterverfolgt wird. Aus Sicht des ADAC hätte eine jährliche Prüfung keinen technischen Nutzen erbracht, aber erhebliche Mehrkosten verursacht. Die Entscheidung des Rates gilt dem Club als deutliches Signal.

Ebenso positiv sieht der ADAC die Klarstellung, dass Einschränkungen des eCall-Systems durch den Wegfall von 2G- und 3G-Netzen nicht als Mangel bei der Hauptuntersuchung gelten. Damit entsteht Rechtssicherheit für Halter, deren Fahrzeuge über entsprechende Module verfügen.

Kritisch bleibt die Haltung des Rates zur zusätzlichen NOx-Messung. Der ADAC hält eine separate Messung für nicht notwendig, da moderne Fahrzeuge bereits Sensoren besitzen, die verlässliche Werte liefern. Der Club verweist darauf, dass zusätzliche Prüfungen die Kosten für die Halter erhöhen würden.

Die Ratsposition markiert keinen Abschluss des Verfahrens. Erst nach Festlegung der Parlamentsposition und den anschließenden Trilogverhandlungen wird der endgültige Rechtsrahmen feststehen. Der ADAC kündigt an, den weiteren Prozess weiter zu begleiten.

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